Die Hansestadt Wismar kann den Mietvertrag mit Ihnen kündigen.
Zum Beispiel weil Sie die Miete nicht pünktlich bezahlt haben.
Oder weil es ein Problem mit den Räumen gibt.
Zum Beispiel nach einem Feuer oder einem Sturm.
Sie bekommen dann Ihre Miete zurück.
Aber Sie bekommen keinen Schadenersatz
von der Hansestadt Wismar.
Sie können den Mietvertrag mit der Hansestadt Wismar auch kündigen.
Sie müssen dann trotzdem die Hälfte von der Miete bezahlen.
Kündigen Sie weniger als 31 Tage vor der Veranstaltung?
Dann müssen Sie die ganze Miete bezahlen.
Vielleicht haben Sie noch Leistungen extra bestellt.
Zum Beispiel mehr Technik oder mehr Mitarbeiter.
Dafür müssen Sie dann nicht bezahlen.
Sie müssen nur die Miete für den Raum bezahlen.
Vielleicht halten Sie sich bei der Veranstaltung nicht an die Regeln.
Dann können die Mitarbeiter vom Theater Ihre Veranstaltung sofort beenden.
Sie müssen dann trotzdem die ganze Miete bezahlen.
Vielleicht haben Sie noch Leistungen extra bestellt.
Zum Beispiel mehr Technik oder mehr Mitarbeiter.
Die müssen Sie dann auch bezahlen.
Sie müssen den vollen Preis bezahlen.